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Tariffreiheit

Montag, 18. Mai 2015 - 21:40

http://www.dbb.de/themen/tarifeinheit/

dbb Informationen zur Tarifeinheit 

Arbeitnehmer können in der Bundesrepublik Deutschland frei über die Gewerkschaft ihrer Wahl entscheiden. Die Koalitionsfreiheit in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes gibt ihnen das Recht, „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden“. Dieses notstandsfeste Grundrecht ist ausdrücklich „für jedermann und für alle Berufe“ gewährleistet. Es bleibt den Beschäftigten überlassen, ob sie sich einer berufsspezifischen, branchenübergreifenden oder weltanschaulich ausgerichteten Gewerkschaft anschließen und wen sie mit der Vertretung ihrer Interessen in Tarifverhandlungen betrauen.

Die Bundesregierung möchte dies nun ändern, weil so genannte „Spartengewerkschaften“ ihrer Meinung nach zu viel Unfrieden in Deutschlands Tariflandschaft säen – auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) vertritt diese Auffassung und bestärkt die Tarifeinheitspläne der großen Koalition.

Nach Auffassung des dbb beamtenbund und tarifunion, namhafter Verfassungsjuristen, Arbeitsrechtler, Wirtschaftsinstituten und einer Vielzahl weiterer Gewerkschaften innerhalb und außerhalb des DGB ist das von der Bundesregierung im März 2015 in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Tarifeinheitsgesetz verfassungswidrig. Es steht im klaren Widerspruch zur Koalitionsfreiheit und schafft ein Zweiklassensystem von Gewerkschaften. Denn sollte allein die mitgliederstärkste (branchenübergreifende) Gewerkschaft im Betrieb die Tarifhoheit haben, würden berufsspezifische Arbeitnehmervereinigungen, beispielsweise zahlreiche Fachgewerkschaften unter dem Dach des dbb beamtenbund und tarifunion, daran gehindert, eigene Tarifverträge für ihre Mitglieder abzuschließen. Zugleich würden die Mitglieder der kleineren Gewerkschaft faktisch ihres Streikrechts beraubt und auf die Friedenspflicht des Mehrheitstarifvertrages verwiesen.

Die auf dieser Übersichtsseite zusammengestellten Informationen legen die Position des dbb in Sachen Tarifeinheit dar und dienen der Aufklärung über die Hintergründe des Gesetzesvorhabens der Bundesregierung.
 

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