Gesamtevaluation aller ehe- und familienpolitischen Leistungen

Sonntag, 3. Februar 2013 - 23:54

Da ist wohl jemand unzufrieden mit ausbleibenden Zwischenberichten bzw. Kurzberichten und hat etwas durchsickern lassen. Oder gab es Einflussversuche wie beim letzten “Armuts- und Reichtumsbericht”, gegen den sich ausgebremste Sachverständige wehren? Aufregung am Wochenende:

In den Nachrichten wurde dann gesagt, es sei nicht klar, um welche Ziele es hier ginge. Das kann man aber doch herausfinden: In der Familienpolitik sind derzeit 13 zentrale familienbezogene Leistungen auf dem Prüfstand.

 
Hierum geht es: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/431/43149.html und http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_05/2012_219/04.html

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort – 04.05.2012
Berlin: (hib/AW) Die Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen läuft bis zum Jahr 2013. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (17/9112) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/8931) mit. Im Anschluss werde ein Bericht mit den wesentlichen Ergebnisse erstellt. Bis dahin würden jeweils Kurzberichte zu den abgeschlossenen Bereichen vorgelegt.

 
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/091/1709112.pdf

Deutscher Bundestag
17. Wahlperiode
Drucksache 17/9112 26. 03. 2012
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Marks, Petra Crone, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/8931 –
Bericht der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministers der Finanzen zum Stand der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen

 
Vorbemerkung der Fragesteller

Am 20. Dezember 2011 hat die Bundesregierung den „Bericht der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministers der Finanzen zum Stand der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen“ zur Kenntnis genommen.

Eine Zielsetzung dieser Gesamtevaluation ist nach Aussage der Bundesregierung, die Wirkungen der bestehenden Leistungen systematisch und umfassend zu analysieren. Hierzu hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Gesamtevaluation in insgesamt elf Module gegliedert, in denen ausgewählte Leistungen in Bezug auf jeweils unterschiedliche familienpolitische Ziele untersucht werden. Die elf Module sollen 2013 in einen Endbericht münden.

 
Vorbemerkung der Bundesregierung

Ausgangspunkt der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen ist das Bestreben, Erkenntnisse über die Wirkungsweise und die Effizienz dieser Leistungen zu gewinnen. Betrachtet werden grundsätzlich 13 zentrale familienbezogene Leistungen:

  1. Kindergeld und Kinderfreibetrag,
  2. Elterngeld,
  3. höheres Arbeitslosengeld für Arbeitslose mit Kindern,
  4. Sozialgeld für Kinder,
  5. Kinderzuschlag,
  6. Wohngeld für Haushalte mit Kindern,
  7. beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners in der gesetzlichen Krankenversicherung,
  8. relativ ermäßigter Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung für Eltern mit Kindern im Vergleich zu Kinderlosen,
  9. Ehegattensplitting,
  10. steuerlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende,
  11. Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten,
  12. Kinderbetreuung,
  13. Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende.

In den Modulen Kindergeld und Kinderbetreuung werden nur jene Leistungen betrachtet. Im Modul Alterssicherung sollen außerdem zentrale familienbezogene Leistungen zur Alterssicherung betrachtet werden.

Die Gesamtevaluation läuft bis 2013 und liegt gut im Zeitplan. Konzept und Zeitplan der Gesamtevaluation sehen vor, dass Fragen und Methoden der verschiedenen Module einander ergänzen, sodass nur am Ende der Gesamtevaluation ein vollständiges Bild vorliegen kann. Die bereits vorliegenden Ergebnisse der einzelnen Module werden derzeit im Dialog mit den Wissenschaftlern erörtert. Die Ergebnisse aus allen Modulen werden später inhaltlich und methodisch zueinander in Bezug gesetzt, Ergebnisse der unterschiedlichen Messgrößen zueinander anschlussfähig gemacht und um Antworten auf zusätzliche Fragen, die sich aus anderen Modulen ergeben haben, ergänzt und zugleich aktualisiert. Dieser Prozess hat zur Folge, dass die Module nachträglich ergänzt werden. Die Fragen zur Abgabe und Fertigstellung werden deshalb im Zusammenhang beantwortet. Mit Abschluss der Evaluation 2013 wird ein Bericht mit den wesentlichen Ergebnissen erstellt. Bis dahin werden jeweils Kurzberichte zu den bereits abgeschlossenen Modulen vorgelegt.

(Ich habe hier das Layout ein bisschen geändert. Der Inhalt blieb unangetastet.)


23. Wenn die Bundesregierung eine Veröffentlichung der einzelnen Forschungsergebnisse erst für den Gesamtbericht in 2013 vorsehen sollte, wie begründet sie das Zurückhalten von Forschungsergebnissen bis zu diesem Zeitpunkt? …

Waren da nicht auch Zwischenberichte vorgesehen? Der Wahlkampf in diesem Jahr wird nicht langweilig. Übrigens: Das ist nicht nur Stress, sondern Stress selbst ist zum Thema geworden.

 
Schlagwörter: Alterssicherung; Bericht der Bundesregierung; Bundesministerium der Finanzen; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Elterliche Sorge; Evaluation; Familie; Familienpolitik ; Kinderbetreuung; Kindergeld


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