Wahl zwischen Männlein oder Weiblein

Samstag, 1. März 2014 - 08:49

Der Leser oder die Leserin von irgendwelchen Verträgen und Vereinbarungen liest oder lesen darin häufig in einer Fußnote, dass in ihnen die männliche Form wie z.B. “der Mitarbeiter”, “der Käufer” usw. verwendet würde, das aber auch für “Käuferin” gelte. Manchmal lesen die LeserInnen auch ein Binnen-i oder den neutralen Plural oder werden mit “der Käufer/die Käuferin” genervt. Eine Umstellung auf ausschließlich “weibliche” Texte löst das Problem auch nicht so richtig.

Darum kann frau/man eine Münze werfen, bevor man/frau z.B einen Vertragsentwurf macht. Anschließend wird der Entwurf ohne lästige Schrägstriche und ohne grammatikalische Klimmzüge entweder nur z.B für “die Käuferin” oder für “den Käufer” geschrieben.

Mindestens so interessant wie dieser Vorschlag ist die (gerne auch lebhafte) Diskussion, die man damit entfachen kann. Da treten dann Aspekte zutage, die weit über das Thema der nicht diskriminierenden Vertragsgestaltung hinausgreifen. Es braucht natürlich anfangs immer ein bisschen Zeit, bis die Leute sich an diesen sehr ernst gemeinten Vorschlag gewöhnen. Geschlechtsauswahl per Zufall ist nämlich eines der ältesten Selektionsprinzipien, das es auf unserem Planeten (und wer weiß, wo sonst noch) seit etwa einer Millionen Jahren gibt. Wo der Spaß aufhört, hilft oft nur noch der Entscheid durch das Los.


Kommentare sind geschlossen.